Schulordnung

 

der Barbara-Schule Handorf-Langenberg

(für Eltern und Lehrpersonen)

 

Das Miteinander in einer Gemeinschaft verlangt von jedem gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft. Darüber hinaus müssen gewisse Fragen des Zusammenlebens dennoch geregelt werden. Hierzu soll diese Schulordnung dienen.

 

 

Unterricht

 

Die Erziehungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass die Schulkinder am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und pünktlich teilnehmen.

 

Schuleinrichtungsgegenstände und Bücher der Schulbuchausleihe müssen ordentlich behandelt werden. Reparaturen oder Neuanschaffungen, die durch schuldhafte Beschädigung oder Zerstörung erforderlich werden, gehen zu Lasten der betreffenden Erziehungsberechtigten.

 

Die Erziehungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass alle Unterrichtsmaterialien und Arbeitsmittel immer vorhanden sind.

 

Der Schulplaner soll von den Erziehungsberechtigten regelmäßig gesichtet werden. So erhalten Sie alle wichtigen Informationen aus der Schule.

 

Zweimal im Jahr findet ein Elternsprechtag für die ganze Schule statt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, nach Vereinbarung Einzelbesprechungen mit den Lehrkräften zu führen.

 

Unterrichtsversäumnisse: Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können, geben Sie uns bitte rechtzeitig per Telefon oder durch ein anderes Kind Bescheid.

 

 

Zu erreichen sind wir unter folgenden Telefonnummern:

                             

                                                        Barbara-Schule       05494 - 230                                        

                                                        Fr. Westermann       05492 - 557 112

                                                        Fr. Schwertmann      05491 - 5105

                                                        Fr. Knälmann           05491 -  976222

                                                        Fr. Nuxoll          

                                                        Fr. Ruholl                04443 - 5159080

                                                        Fr. Klippenstein

 

 

Darf ein Kind längere Zeit am Sport- bzw. Schwimmunterricht nicht teilnehmen, ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

 

Kinder, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (z.B. Tuberkulose, Diphtherie, Polio, AIDS usw.) oder an anderen ansteckenden Krankheiten (Krätze, Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken) erkranken oder dessen verdächtig sind, dürfen die Schule nicht besuchen bis nach Aussage des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt bei Kopflausbefall.

 

Alle Eltern sollten im Interesse ihrer Kinder die Lehrpersonen über eine chronische Erkrankung in Kenntnis setzen.

 

 

Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulhof

 

Während der Pausen führt eine Lehrkraft Aufsicht. Ihren Anweisungen ist zu folgen.

 

Der Schulleiter hat das Recht, Unbefugten den Zutritt zum Schulgelände und zum Gebäude zu verwehren.

 

Am Nachmittag ist der Schulhof ab 15.30 Uhr als Spielplatz für Kinder bis zu 14 Jahren freigegeben.

 

Während der Unterrichtszeit darf ohne Genehmigung einer Lehrkraft ein Kind das Schulgelände nicht verlassen.

 

Bei einem Unglücksfall ist das betreffende Kind nach Ermessen der Aufsicht führenden Lehrkraft einem Arzt zur ersten Untersuchung vorzustellen. Die Eltern sind unverzüglich zu benachrichtigen. Bei jedem Unglücksfall werden zwei Unfallbögen (GUV) ausgefüllt.

 

Für den Inhalt der Garderobe auf den Fluren (z.B. Geld, Schlüssel usw.) übernimmt der Schulträger keine Haftung. Wird Ihrem Kind während des Unterrichts das Fahrrad im abgeschlossenen Zustand entwendet, so kann im Rahmen des Kommunalen Schadenausgleiches eine Haftung übernommen werden. Dieses gilt jedoch nur, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Schule mindestens 1 km beträgt.

 

 

Versicherungsschutz

 

Für Ihr Kind besteht auf dem Schulweg, in der Schule und bei Schulveranstaltungen ein Versicherungsschutz. Sollte ein Versicherungsfall für die o.a. Fälle zutreffen, so geben Sie der Schule rechtzeitig Bescheid, da die Schule eine Unfallmeldung erstellen muss.

 

Achten Sie bitte darauf, dass die Fahrräder in einem verkehrssicheren Zustand sind!

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